Italien lockert Einschränkungen
Was sich jetzt für uns ändert
Der Super Green Pass hat unbegrenzte Gültigkeit, das Quarantänesystem wird verkürzt, statt zehn Tage nur fünf Tage für Ungeimpfte und für den Fernunterricht (DAD), damit kehren fast alle Schüler in den Unterricht zurück. Die Maskenpflicht im Freien in Zonen WEISS ist ab kommenden Freitag, den 11. Februar aufgehoben. Auch die Diskotheken können endlich wieder öffnen, aber nur mit 50 % (75 % Discos im Freien) der Auslastung und es herrscht Maskenpflicht, wenn diese ein geschlossener Raum ist (nicht aber auf der Tanzfläche) und es braucht den Super Green Pass. Stadien könnten bis zum Frühjahr wieder auf 100 % ihrer Auslastung gefüllt werden.
Langsam geht es in die Normalität zurück. Es werden alle Einschränkungen der Farbzonen fallen, nicht aber für Ungeimpfte bei Zone ROT.
Zu beachten ist, dass in Italien ab 15. Februar für alle über 50 Impfpflicht herrscht, zu mindestens für alle berufstätigen. Damit steigt die Anzahl der Geimpften in Italien. Wer keine G2-Nachweis am Arbeitsplatz erbringen kann, muss suspendiert werden, ansonsten wird eine Geldstrafe bis zu 1.500 Euro verhängt.
Aktuell ist eine Impfpflicht bis 15. Juni vorgesehen, diese gilt nicht nur für die Ü-50, sondern auch für Ausländer, die in Italien ihren Wohnsitz haben.
Derzeit ist circa 81 % der Bevölkerung in Italien komplett geimpft.
Der entscheidende Wendepunkt wird jedoch die Aufhebung des Ausnahmezustands am 31. März sein. Wenn alles nach Plan läuft 🤞.
Urlaub in Italien
Was jetzt für alle Touristen gilt: Diejenigen, die seit weniger als sechs Monaten geimpft und geheilt sind, können mit dem Basis Green Pass in einem Hotel übernachten, in einem Restaurant essen oder an allen Aktivitäten teilnehmen, für denen der Super Green Pass nötig wäre, aber im Ausland nicht existiert. Diejenigen, die eine Bescheinigung über eine Genesung oder eine Impfung von mehr als sechs Monaten haben – einschließlich derjenigen, die Sputnik oder anderen von Italien nicht zugelassenen Impfstoffen erhalten haben – müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, der 48 Stunden vorher durchgeführt wurde, wenn es sich um ein Antigentest handelt, oder 72 Stunden vorher, wenn es sich um ein Molekulartest handelt.
Kategorien:...im täglichen Leben, italienruft
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